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Vorsorge
Neu ab 2023: Das Ehegatten-Notvertretungsrecht
Neu ab 2023: Das Ehegatten-Notvertretungsrecht

Das neue Jahr bringt eine Reform des Betreuungsrechts mit sich. Eine der Neuregelungen, das sog. „Ehegatten-Notvertretungsrecht“ führt eine Situation ein, die von vielen Verbraucher*innen bisher ohnehin für den Normalzustand gehalten wurde: War der Ehe – oder Lebenspartner bisher ohne eine entsprechende Vollmacht nicht befugt, Entscheidungen für den jeweils anderen zu treffen, so können Partner*innen nun für die ersten 6 Monate in Gesundheitsfragen füreinander entscheiden (§ 1358 BGB). Kann eine Person aufgrund gesundheitlicher Probleme plötzlich keine eigenen Entscheidungen mehr treffen, so kann von nun an der/die Partner*in Behandlungsverträge schließen und die behandelnden Ärzte sind insoweit von der Schweigepflicht entbunden.
Die Regelung gilt nur für Ehe- oder Lebenspartner, die nicht getrennt leben und unterliegt der sog. Widerspruchslösung: Wer nicht möchte, dass der Partner zu entsprechenden Entscheidungen befugt ist, sollte durch eine Vorsorgevollmacht widersprechen und diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Haben Verbraucher eine andere Person bevollmächtigt, so ist die Vollmacht grds. vorrangig und das Notvertretungsrecht kommt nicht zum Tragen. Dasselbe gilt, wenn bereits ein Betreuer bestellt wurde.
„Trotz der Neuregelung ist weitere Vorsorge jedoch auf keinen Fall verzichtbar“ sagt Carina Weis, Juristin beim VerbraucherService Bayern. Da die Regelung sich nur auf Gesundheitsfragen bezieht und zeitlich begrenzt ist, sollte man unbedingt Vorsorge mittels einer Vollmacht oder einer Betreuungsverfügung treffen, so Weis. Insbesondere eine Patientenverfügung sei hierbei wichtig, da die persönlichen Wünsche des Betroffenen so am besten umgesetzt werden können und der Partner entlastet wird. Fragen der Finanzverwaltung und die Vertretung in rechtlichen Dingen lassen sich nur durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung regeln.
Der VerbraucherService Bayern bietet Vorträge und Einzelberatungen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
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